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mixins.searchInfo_searchTermEndgültige Stilllegung einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage anzeigen

Endgültige Stilllegung einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage endgültig stilllegen möchten, müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Die Anzeigepflicht gilt in der Regel für alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.

Bei aggregierten Feuerungsanlagen müssen Sie die geplante Inbetriebnahme anzeigen, wenn die kombinierte Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 50 MW beträgt.

Die von Ihnen mitgeteilten Angaben trägt die für Sie zuständige Behörde anschließend in ein Anlagenregister ein, das öffentlich zugänglich ist.

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