Stellungnahme weiterer Behörden im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes anfordern
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie die Errichtung und den Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange einladen. Diese können in der Beteiligungsphase die eingestellten Unterlagen und Informationen sichten und Stellungnahmen oder Einwendungen beim Verfahrensträger einreichen.
Beteiligte Behörden sind solche, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird.