Unfall oder besonderen Vorfall im Bergbau melden
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzIn Ihrem Bergbaubetrieb ist es zu einem Unfall oder einem gefährlichen Vorfall gekommen? Dann müssen Sie folgendes sofort melden:
- Betriebsereignisse, die zum Tod oder zu schweren Verletzungen einer oder mehrerer Personen geführt haben oder führen könnten, und
- Betriebsereignisse, deren Kenntnis wichtig ist, um Gefahren für Leben und Gesundheit von Beschäftigten oder Dritten zu hüten beziehungsweise zu beseitigen oder die für den sicheren Betrieb besonders bedeutsam sind.
Unfälle, bei denen mehr als zwei Personen verletzt worden sind, sind unverzüglich anzuzeigen.
Zu den Betriebsereignissen gehören insbesondere
- Wasserdurchbrüche
- Brüche größeren Ausmaßes
- Gasausbrüche
- Brände
- Verpuffungen
- Explosionen
- Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit Sprengmitteln oder bei der Kennzeichnung von Sprengmitteln
- jedes nach Art oder Menge ungewöhnliche Auftreten von Wasser oder schädlichen Gasen
- Auslaufen wassergefährdender Flüssigkeiten
- größere Störungen in der Förderung, Fahrung, Bewetterung oder der Wasserhaltung
- größere Rutschungen in Tagebauen oder an Halden
Diese sind auch zu melden, wenn keine Personen geschädigt wurden.