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Privater Feldbestandsprüfer Zulassung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Erzeugung von Saatgut erfolgt auf sogenannten Vermehrungsflächen. Die Pflanzen auf den Vermehrungsflächen (Feldbestand) müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der Saatgutverordnung festgelegt sind. Jede Vermehrungsfläche ist dementsprechend mindestens einmal im Jahr vor der Ernte des Saatgutes durch Feldbesichtigung und auf

  • Sortenechtheit,
  • Sortenreinheit,
  • Fremdbesatz
  • Gesundheitszustand zu prüfen.

Je nach betreffendem Saatgut können auch weitere Feldbesichtigungen notwendig werden.

Für die Prüfung von Betarüben, Futterpflanzen, Getreide sowie Öl- und Faserpflanzen kann die zuständige Behörde (Anerkennungsstelle) sogenannte private Feldbestandsprüfer zulassen. Dabei handelt sich um eine freie, saisonale Mitarbeit, welche jährlich über Verträge neu geregelt wird.

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