Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzIm öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.