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mixins.searchInfo_searchTermVerwaltungsvollstreckungen

Verwaltungsvollstreckungen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten, mit denen

  • eine Geldleistung (z.B. ein Bußgeld),
  • eine sonstige Handlung (z.B. die Beseitigung eines baurechtswidrig errichteten Gebäudes),
  • eine Duldung (z.B. die Pflicht, das Betreten eines Grundstücks zu erlauben) oder
  • ein Unterlassen (z.B. einen untersagten Gewerbebetrieb fortzuführen)

gefordert wird.

Daneben ist in Rheinland-Pfalz die Verwaltungsvollstreckung auch aus Urkunden über öffentlich-rechtliche Ansprüche und wegen bestimmter privatrechtlicher Forderungen zulässig.
 

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