Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEine Hunde- oder Katzenausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung müssen Sie der zuständigen Behörde melden, wenn Hunde und Katzen gemeinsam oder einzeln teilnehmen und
- die Veranstaltung in einem Gebiet mit Tollwutgefahr stattfindet oder
- die Tiere aus einem EU-Land oder einem anderen Staat kommen.
Die Veranstaltung kann eingeschränkt oder verboten werden, beispielsweise um eine Tierseuche zu verhindern.