Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermTeilnahme an einer Veranstaltung beantragen

Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie können als gewerbetreibende Person oder Unternehmen für Veranstaltungen wie:

  • Messen,
  • Ausstellungen
  • Volksfesten und
  • Märkten

eine Teilnahme beantragen.

Für die Beantragung gilt:

  • Sie können eine Teilnahmebestätigung nach der Gewerbeordnung beatragen.
  • Veranstaltende können die Teilnahme an Märkten in Art und Zweck des Marktes beschränken.
  • Sie sind bei der Teilnahme an diesen Märkten von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit.
  • Wenn Sie zum Kreis der Teilnehmenden einer festgesetzten Veranstaltung gehören, sind Sie teilnahmeberechtigt sofern keine sachlichen Gründe (Sachmangel) dagegensprechen. Ob Sie zu diesem Kreis gehören, geht aus der entsprechenden Festsetzung hervor.

Tritt die öffentliche Verwaltung veranstaltend auf, so gilt die Marktfreiheit ebenfalls. Allerdings kann diese durch das Kommunalrecht (öffentliche Einrichtung) öffentlich-rechtliche Einschränkungen gegenüber den Teilnehmenden vorgeben. Durch eine Marktordnung, welche öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber den marktbeschickenden Personen auferlegt.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.