Anzeige von Feuerwerken
Quelle: BUS Rheinland-PfalzVor dem Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen muss der Inhaber der Erlaubnis oder der Inhaber eines Befähigungsscheines, das Feuerwerk der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2. Für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 nur in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember.