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Unternehmen steuerlich abmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bei Einstellung (Aufgabe)

  • Ihres gewerblichen Betriebs,
  • Ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder
  • Ihrer freiberuflichen Tätigkeit

oder Verlegung

  • Ihres gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs,
  • einer Betriebsstätte oder 
  • Ihrer freiberuflichen Tätigkeit

ist das zuständige Finanzamt zu informieren.

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