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Insolvenz-Auskunft beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie benötigen Informationen, ob über ein Unternehmen oder eine Person ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder möchten sich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen? Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren veröffentlichen die Gerichte im bundesweiten Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de

Die Mitteilungen sind dort zeitlich befristet jedermann zugänglich.

Benötigen Sie darüber hinaus nähere Informationen, kann Ihnen das Insolvenzgericht auf Antrag Auskunft geben über

  • eröffnete und bereits aufgehobene Insolvenzverfahren
  • Insolvenzverfahren, deren Eröffnung mangels Masse zurückgewiesen wurde
  • von Schuldnern gestellte Insolvenzanträge

Das Auskunftsrecht ist jedoch beschränkt. Vom Insolvenzantrag eines Gläubigers etwa darf das Gericht Sie nur in Kenntnis setzen, wenn dies von besonderem Interesse für den Rechtsverkehr ist (zum Beispiel aufgrund der Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen).

Akteneinsicht

Sind Sie selbst als Gläubiger oder Schuldner an einem Insolvenzverfahren beteiligt, ermöglicht Ihnen das zuständige Insolvenzgericht auf Antrag die Einsicht in die Akten.

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