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mixins.searchInfo_searchTermFörderdarlehen der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden

Förderdarlehen der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können unabhängig von Ihrem Alter und Einkommen ein zinsgünstiges Förderdarlehen der KfW-Bankengruppe beantragen. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum alters- oder behindertengerecht umbauen, sowie Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes.

Antragsberechtigt sind:

  • alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen ( www.kfw.de/159 )
  • Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen

Eine vollständige Liste förderfähiger Maßnahmen finden Sie auf den Seiten der KfW. Förderdarlehen werden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Wohneinheit gewährt.

Der Zinssatz ist von der Laufzeit des Darlehens und von der vereinbarten Zinsbindung abhängig und beträgt zwischen 0,75 und 1,06 Prozent effektiver Jahreszins.

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