Ihr Bedarf für die Baumaßnahme wird anhand des in der Schulbaurichtlinie festgelegten Flächenprogramms ermittelt. Dieses Programm basiert auf den Schulentwicklungsplänen und der von der Schulbehörde festgelegten Zügigkeit. Zudem richtet es sich nach den Schemata zur Ermittlung des Musterflächenprogramms. Das Flächenprogramm berücksichtigt auch das pädagogische Konzept Ihrer Schule und muss von der Schulbehörde genehmigt werden.
Ihr Bedarf für die Baumaßnahme wird anhand des in der Schulbaurichtlinie festgelegten Flächenprogramms ermittelt. Dieses Programm basiert auf den Schulentwicklungsplänen und der von der Schulbehörde festgelegten Zügigkeit. Zudem richtet es sich nach den Schemata zur Ermittlung des Musterflächenprogramms. Das Flächenprogramm berücksichtigt auch das pädagogische Konzept Ihrer Schule und muss von der Schulbehörde genehmigt werden.
Sie erhalten keine Zuwendungen für Schulbaumaßnahmen, durch die Schulraum nur behelfsmäßig oder nur für eine Übergangszeit gewonnen wird. Auch für Schulbaumaßnahmen, für deren Durchführung eine Landeszuwendung nicht erforderlich ist – also sogenannte Bagatellfälle – erhalten Sie keine Zuwendung. Auch Bauunterhaltungsmaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Sanierungen werden demnach in Ihrer eigenen Verantwortung als Schulträger durchgeführt.
Die Beteiligung des Landes richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune sowie bei privaten Schulträgern nach der Schulart. Die Entscheidung über eine Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Sie haben keinen Rechtsanspruch.