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mixins.searchInfo_searchTermZuweisung für Baumaßnahmen an Schulgebäuden und Schulsportanlagen beantragen

Zuweisung für Baumaßnahmen an Schulgebäuden und Schulsportanlagen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie als Schulträger sind dafür verantwortlich, die Ausstattung und Materialien für Schulen bereit zu stellen und die hiermit verbundenen Kosten zu tragen. Dazu zählen auch die Schulgebäude und -anlagen.

Wenn Sie einen Bedarf für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulgebäuden feststellen und die Erforderlichkeit für die Schaffung erforderlichen Schulraums unter besonderer Berücksichtigung pädagogischer Bedürfnisse anerkannt wird, können Sie hierzu Zuwendungen und Zuschüsse vom Land erhalten.

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