Auszahlung der Förderungssumme für die Bereitstellung von Online-Diensten anfordern
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzEine Finanzierung erfolgt für die Umsetzung von Onlinediensten nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“-Prinzip) und soll einen Ende-zu-Ende-Digitalisierungsprozess im Sinne einer medienbruchfreien Anbindung unterstützen.
Mit der Leistung können Sie die Auszahlung der zugewiesenen Mittel zur Finanzierung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beantragen.