Förderung für die Bereitstellung von Online-Diensten beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzEine Finanzierung erfolgt für die Umsetzung von Onlinediensten nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“-Prinzip) und soll einen Ende-zu-Ende-Digitalisierungsprozess im Sinne einer medienbruchfreien Anbindung unterstützen.
Diese Leistung richtet sich an öffentliche Verwaltungen, die Onlinedienste bereitstellen oder weiterentwickeln möchten. Die Förderung müssen Sie beantragen.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Landesverbände der Gemeinden, Städte und Landkreise sowie im benehmen mit diesen auch unmittelbar Dritte, die Maßnahmen für eine Mehrheit kommunaler Gebietskörperschaften durchführen.
Vorbehaltlich verfügbarer Haushaltmittel können Sie Kostenerstattungen für einmalige und wiederkehrende Aufwände beantragen. Es ist auch eine rückwirkende Kostenerstattung möglich, soweit die dargestellten Rahmenbedingungen für eine grundsätzliche Förderfähigkeit erfüllt wurden.