Videoförderung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Die Filmförderungsanstalt (FFA) fördert die Veröffentlichung und Markteinführung deutscher Kinofilme auf DVD und/oder VoD.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 600.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
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Herausbringungskosten der Filme auf DVD: bis zu EUR 600.000
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Zu den Herausbringungskosten zählen unter anderem:
- DVD-Produktion und Vervielfältigung
- Herstellung von Fremdsprachenfassungen der Filme
- Verpackung und Transport- filmbezogene Inserate in der Filmfachpresse, Werbetrailer
- Werbematerial
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Zu den Herausbringungskosten zählen unter anderem:
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Herausbringungskosten der Filme als Video-on-Demand (VoD): bis zu EUR 600.000
- Nur die Kosten für die Herausbringung einzelner Filme sind förderfähig.
- Außergewöhnliche oder beispielhafte Werbemaßnahmen: bis zu EUR 150.000
- Erstellung von Fremdsprachenfassungen: bis zu EUR 600.000
- Besonderer Aufwand beim Absatz von Kinderfilmen sowie von weiteren für Kinder- und Jugendliche geeigneten Filmen: bis zu EUR 150.000
- Maßnahmen zur Erweiterung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte: bis zu EUR 300.000
- Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit, die den Absatz verbessern sollen: bis zu EUR 300.000
Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung 6 Mal im Jahr.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis:
Sie können Anträge auf Videoförderung zeitgleich mit Anträgen auf Verleihförderung stellen.