Zwischen- oder Verwendungsnachweis zu einem geförderten Vorhaben einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft einreichen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEntwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen.
Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und dafür eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bekommen, müssen Sie während des Förderungszeitraums Zwischen- und Verwendungsnachweise einreichen.
Haben Sieden Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge einen Zwischennachweis einreichen.