Sozialstrukturförderungs-Projekte: Mitteilung zum Verzicht auf Rechtsmittel einreichen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie für Sozialstrukturförderungs-Projekte in Partnerländern einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten haben, bekommen Sie Ihre Förderung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.
Ausnahme: Sie teilen dem BMZ per Online-Antrag oder formlos per E-Mail oder Post mit, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.