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mixins.searchInfo_searchTermVerwendungsnachweis für eine projektgebundene oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung einreichen

Verwendungsnachweis für eine projektgebundene oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung einreichen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ihre gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung hat vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) projektbezogene oder institutionelle Fördermittel erhalten.

Wenn Ihr wissenschaftliches oder anwendungsorientiertes Forschungs- und Evaluierungsprojekt abgeschlossen ist, müssen Sie dem BMZ einen Fördernachweis übermitteln. Damit belegen Sie, wofür Sie die Gelder verwendet haben.

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