Bescheinigung für eine Forschungszulage zu einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzOb Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren.
Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ prüft dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.
Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage zu beantragen, ist jederzeit möglich, ob vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt im Anschluss den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.