Unterlagen für die Aufsicht über die Erstellung und für Inbetriebnahmeverfahren im Eisenbahnsektor elektronisch beim Eisenbahn-Bundesamt einreichen
Source: Serviceportal Rheinland-PfalzApplication Deadline: 1 - 24 MonthsUnterlagen für die Inbetriebnahmegenehmigung für Eisenbahninfrastruktur müssen Sie 2 Jahre vor der geplanten Inbetriebnahme und spätestens 10 Wochen vor Baubeginn einreichen. Aufrüstungen oder Erneuerungen, die über normale Instandhaltungsarbeiten hinausgehen, müssen Sie spätestens 10 Wochen vor Baubeginn anzeigen. Unterlagen für die Überwachung der Erstellung durch das EBA Für die Bauanzeigen gemäß Verwaltungsvorschrift für die Überwachung der Erstellung im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (VV BAU) in Bezug auf die ausgewählten Baumaßnahmen aus den Baumaßnahmenlisten müssen Sie die Dokumente spätestens bis 4 Wochen vor Baubeginn einreichen. Für die Baubeginnanzeigen gemäß Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen (VV BAU STE) der ausgewählten Baumaßnahmen müssen Sie die Unterlagen spätestens 2 Wochen vor Baubeginn einreichen.
Processing Time: 1 - 4 MonthsWenn Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie innerhalb von 1 Monat vom EBA eine Bestätigung darüber, dass Ihr Antrag vollständig ist und geprüft werden kann. Bei Inbetriebnahmegenehmigungen für Aufrüstungen und Erneuerungen: Nachdem Ihr Antrag und die Unterlagen eingegangen sind, prüft das EBA innerhalb von 1 Monat, ob Ihre Maßnahmen genehmigungspflichtig sind. Damit wird Ihre Anzeige zum Antrag. Die abschließende Bearbeitung und Entscheidung über Ihren Antrag dauert maximal 4 Monate. Sollte das EBA Mängel an Ihren Unterlagen feststellen, haben Sie Gelegenheit, diese Mängel zu beseitigen. In dieser Zeit ruht die Frist zur Prüfung Ihrer Unterlagen und der Bearbeitung Ihres Antrags.
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