Planungsrechtliche Zulassung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes beantragen
Source: Serviceportal Rheinland-PfalzFee: 2900,00 - 4205900,00 EURPayment in advance: nohttps://www.gesetze-im-internet.de/ebabgebv/anlage.htmlDie Höhe der Gebühren richtet sich nach der Besonderen Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV). Entweder handelt es sich um eine Festgebühr oder die Höhe bemisst nach Zeitaufwand oder ist abhängig von den Baukosten des Vorhabens.
Objection Deadline: 1 MonthEin Widerspruch ist nur gegen den Planverzicht möglich. Die Widerspruchsfrist beginnt mit Bekanntgabe des Verwaltungsaktes gegenüber der Beschwerten beziehungsweise dem Beschwerten.
Processing Time: 3 - 4 YearsDie Dauer des behördlichen Verfahrens ist abhängig vom Einzelfall, von der Art und des Umfangs des Vorhabens und der Qualität der Planunterlagen. Auch wird sie durch gesetzliche Verfahrensvorschriften beeinflusst. Sie kann im Einzelfall länger als 4 Jahre dauern.
- § 18 Absatz 1 Satz 1 bis 4 und Absatz 1aAllgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- § 18b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- § 74 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3, Absatz 6 und Absatz 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- § 1 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 14.7 bis 14.9 und 19.13 in Verbindung mit §§ 5, 6, 7, 9, 10, 14a, 15 und 26 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 7, § 2a Satz 1 Nummer 1 bis 12 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 4, §§ 6 bis 8, § 13 Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG)
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